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Wintergarteninformation.de: Wintergarten allgemein

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 2006 Abschaffung der Eigenheimzulage - Altfälle haben weiter Anspruch!

Wintergarten allgemein

Die Bundesregierung hat in der Koalitionsvereinbarung (11.11.2005) die Eigenheimzulage für Neuanschaffungen ab dem 1.1.2006 abgeschafft.

Alle Hausbesitzer, die vor dem 1.1.2006 mit dem Beginn der Herstellung des Wintergartens begonnen haben, bleiben anspruchsberechtigt. Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die lediglich Bauunterlagen (z. B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, ist es der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden.

Verheiratete Eigenheimbesitzer haben zweimal Anspruch auf die Eigenheimzulage. Viele Eigentümer hatten in der Vergangenheit für den Wintergarten keine Eigenheimzulage beantragt, weil die:

  • erste Eigenheimzulage für das Haus genutzt wurde
  • und die zweite Eigenheimzulage für einen späteren Hausbau "gespart" wurde.

Wer beispielsweise im Jahr 2000 einen Wintergarten an das bestehende Haus angebaut hat, sollte jetzt schnell rückwirkend die Eigenheimzulage beantragen. In einem uns bekannten Fall wurde durch diesen Tipp eine Eigenheimzulage von 9.400 Euro nachgezahlt.

Nähere Einzelheiten erfahren Sie von Ihrem Steuerberater oder direkt vom Finanzamt.

 


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Geschrieben von webmaster auf Dienstag, 06.Juni. @ 22:40:25 CEST (53398 mal gelesen)
(Kommentare? | Punkte: 0)

 duo: planen + bauen, peter bochinger dipl ing arch-fh, gaienhofen am bodensee

Wintergarten allgemein
Wintergärten - Wohnen wie wenn’s draußen wäre, Licht und Luft spüren, Sonnenstrahlen einfangen, sich an schönen Ausblicken freuen, und gleichzeitig Schutz genießen vor Wind und Wetter, vor ungewollten Einblicken oder Lärmbelastung und allem anderen was uns in unsere Häuser zurückziehen und uns dort wohlfühlen  lässt ?
Mit duo: planen+bauen bietet Peter Bochinger dipl. ing. arch. (fh) in Gaienhofen auf der Halbinsel Höri am Bodensee  individuelle Lösungen für individuelle Menschen an. Innovative Konstruktionen sind dabei in den letzten Jahren immer wieder im Bereich HOLZ+GLAS entstanden.



Geschrieben von webmaster auf Sonntag, 15.August. @ 20:39:27 CEST (60719 mal gelesen)
(mehr... | 4365 mehr Zeichen | 4358 Kommentare | Punkte: 4.78)

 Wintergartenplanung

Wintergarten allgemein

Bevor Sie die Vorzüge Ihres eigenen Wintergartens genießen können, bedarf es einiger Vorarbeit. Ein Wintergarten muss sorgfältig geplant werden, damit er später Ihren Vorstellungen entspricht - sonst sind Frust und Ärger vorprogrammiert.
Gehen Sie also mit einer Liste Ihrer Vorstellungen und Wünsche zu einem Fachmann, der mit Ihnen alles bespricht. Er sagt Ihnen auch, was machbar ist oder wo Ihre Vorstellungen und Anforderungen die Möglichkeiten eines Wintergartens überfordern.


Informieren Sie sich und machen Sie das gemeinsam erarbeitete Konzept zum Bestandteil des Kaufvertrages. Nur so vermeiden beide Seiten Verständnis- und Ausführungsfehler.

Ein Wintergarten muss so sorgfältig geplant werden wie ein konventionell erstellter Altbau !! www.immonet.de


Geschrieben von webmaster auf Freitag, 23.August. @ 23:44:40 CEST (85767 mal gelesen)
(mehr... | 3257 mehr Zeichen | Kommentare? | Punkte: 4.19)

 Wintergartenplanung

Wintergarten allgemeinFrühstück unter Palmen im gebändigten Dschungel? In einem eigenen Wintergarten lässt sich das verwirklichen. Für viele Hauseigentümer ist der Bau eines Wintergartens die letzte Etappe zum perfekten Eigenheim. Nach dem Entschluss, einen Wintergarten zu bauen, gilt es eine Entscheidung über die gewünschte Nutzung und Bauform zu treffen. Soll der Wintergarten als vollwertiges Zimmer ganzjährig zur Verfügung stehen oder als Übergangsraum zwischen Garten und Haus dienen, in dem Pflanzen überwintern können? Der künftige Bauherr muss in der Planungsphase genau festlegen, wie sein zukünftiger Wintergarten gestaltet werden soll.

Geschrieben von webmaster auf Sonntag, 04.August. @ 11:53:48 CEST (91938 mal gelesen)
(mehr... | 2349 mehr Zeichen | Kommentare? | Punkte: 2.84)

 Fragen und Antworten: Wintergarten auf der Terrasse

Wintergarten allgemeinIst dies erlaubt?

Unsere Terrasse liegt direkt vor dem Schlafzimmer. Wir spielen mit dem Gedanken, auf diese Terrasse einen Wintergarten zu bauen.

Die Frage ist jedoch, ob man das darf (Baurecht) und ob sich dann das Schlafzimmer nicht zu stark aufheizt.


Geschrieben von webmaster auf Sonntag, 07.Juli. @ 09:49:53 CEST (147473 mal gelesen)
(mehr... | 1218 mehr Zeichen | 4561 Kommentare | Fragen und Antworten | Punkte: 4.41)


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