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 2006 Abschaffung der Eigenheimzulage - Altfälle haben weiter Anspruch!

Wintergarten allgemein

Die Bundesregierung hat in der Koalitionsvereinbarung (11.11.2005) die Eigenheimzulage für Neuanschaffungen ab dem 1.1.2006 abgeschafft.

Alle Hausbesitzer, die vor dem 1.1.2006 mit dem Beginn der Herstellung des Wintergartens begonnen haben, bleiben anspruchsberechtigt. Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die lediglich Bauunterlagen (z. B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, ist es der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden.

Verheiratete Eigenheimbesitzer haben zweimal Anspruch auf die Eigenheimzulage. Viele Eigentümer hatten in der Vergangenheit für den Wintergarten keine Eigenheimzulage beantragt, weil die:

  • erste Eigenheimzulage für das Haus genutzt wurde
  • und die zweite Eigenheimzulage für einen späteren Hausbau "gespart" wurde.

Wer beispielsweise im Jahr 2000 einen Wintergarten an das bestehende Haus angebaut hat, sollte jetzt schnell rückwirkend die Eigenheimzulage beantragen. In einem uns bekannten Fall wurde durch diesen Tipp eine Eigenheimzulage von 9.400 Euro nachgezahlt.

Nähere Einzelheiten erfahren Sie von Ihrem Steuerberater oder direkt vom Finanzamt.

 


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