Die Bundesregierung hat in der Koalitionsvereinbarung
(11.11.2005) die Eigenheimzulage für Neuanschaffungen ab dem 1.1.2006
abgeschafft.
Alle Hausbesitzer, die vor dem 1.1.2006 mit dem Beginn
der Herstellung des Wintergartens begonnen haben, bleiben anspruchsberechtigt.
Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die lediglich Bauunterlagen (z. B. eine
Bauanzeige) einzureichen sind, ist es der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen
eingereicht werden.
Verheiratete Eigenheimbesitzer haben zweimal Anspruch
auf die Eigenheimzulage. Viele Eigentümer hatten in der Vergangenheit für den
Wintergarten keine Eigenheimzulage beantragt, weil die:
- erste Eigenheimzulage für das Haus genutzt wurde
- und die zweite Eigenheimzulage für einen späteren
Hausbau "gespart" wurde.
Wer beispielsweise im Jahr 2000 einen Wintergarten an
das bestehende Haus angebaut hat, sollte jetzt schnell rückwirkend die
Eigenheimzulage beantragen. In einem uns bekannten Fall wurde durch diesen Tipp
eine Eigenheimzulage von 9.400 Euro nachgezahlt.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie von Ihrem
Steuerberater oder direkt vom Finanzamt.
